Vorurteile über Arbeitnehmerüberlassung
ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG, FÜR BEWERBER | 18.07.2023
Die Arbeitnehmerüberlassung (auch Zeitarbeit oder Leiharbeit genannt) hat in Deutschland nicht unbedingt den besten Ruf! Warum ist das so? Viele Unwahrheiten sind leider noch immer weit verbreitet. Deshalb möchten wir durch Aufklärung nicht nur zum Abbau einiger Vorurteile, sondern auch zum Aufbau eines positiveren Images beitragen. Wir haben die häufigsten Vorurteile zusammengefasst:
Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) beschäftigte Arbeitskräfte…
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- … müssen jeden Einsatz annehmen: Stimmt nicht! Wir befragen Sie beim Erstkontakt zu Ihren Entgelt- und Einsatzortvorstellungen. Auf dieser Basis erhalten Sie anschließend eine Auswahl passender Stellenangebote. Sie entscheiden, für welche Jobs Sie bei unseren Kunden vorgeschlagen werden.
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- … erhalten ausschließlich befristete Arbeitsverträge: Falsch! Wir schließen mit unseren Mitarbeitern ausnahmslos Arbeitsverträge auf unbestimmte Zeit. Im Sinne der Mitarbeiterloyalität möchten wir unter anderem damit zur Motivation und Zufriedenheit beitragen und Sie dauerhaft als sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten gewinnen.
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- … bekommen bei Nichteinsatz keine Bezahlung: Nicht korrekt! Wir können Sie beruhigen, denn Sie haben per Gesetz in Nichteinsatzzeiten Anspruch auf das arbeitsvertraglich vereinbarte Entgelt. Vor Einsatzende besprechen wir frühzeitig Ihre Karriereziele, um Sie direkt in den nächsten Job bei unseren Kunden zu vermitteln.
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- … werden oft dürftig bezahlt: Stimmt nicht! Unsere Bezahlung, inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld, orientiert sich an den geltenden Tarifverträgen unserer Kunden. Auch bei Krankheit und Urlaub stehen Ihnen eine Entgeltfortzahlung sowie außerdem eine Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung zu.
Konnten wir mögliche Zweifel beseitigen und Sie von den Vorzügen der ANÜ überzeugen? Dann stöbern Sie doch ein wenig in unserer Jobbörse und finden Ihren Traumjob in der Luftfahrt.
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