HÄUFIG GESTELLTE
FRAGEN

Hier erhalten Sie Antworten auf Fragen, die uns von Interessenten, Bewerbern und Mitarbeitern häufig gestellt werden. Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Was ist Arbeitnehmerüberlassung?

Unter dem Ausdruck „Arbeitnehmerüberlassung“ versteht man die temporäre Überlassung von Personal an ein Entleihunternehmen über einen Personaldienstleister. Dies bedeutet, dass wir mit Ihnen einen Arbeitsvertrag (Festanstellung) schließen, Sie aber bei einem Kundenunternehmen im Einsatz sind. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt Ihren Anspruch auf die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die für das Stammpersonal gelten, einschließlich des Entgelts (vgl. § 8 AÜG).

Welche Berufsfelder deckt AERO ab?

Wir bieten Ein- und Aufstiegsmöglichkeiten in den folgenden Bereichen:

Wählen Sie für weitere Informationen zu Einsatzmöglichkeiten, Voraussetzungen und Stellenangeboten das jeweils passende Berufsfeld aus.

Wie viel verdient man bei AERO?

Als Angestellter bei AERO erhalten Sie eine Vergütung in Anlehnung an die geltenden Tarifverträge unserer Kunden, inklusive Equal Pay. Dazu gehören auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Zudem haben Sie Anspruch auf Sozialversicherungen und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bei Urlaub oder in Nichteinsatzzeiten.

Aufgrund der vielen verschiedenen Jobs können wir keine genauen Angaben zum Entgelt vornehmen. Kontaktieren Sie den jeweiligen Ansprechpartner Ihres anvisierten Jobs, um unter Berücksichtigung Ihrer Qualifikationen konkrete Informationen zur Vergütung zu erhalten.

Was ist Equal Pay?

Equal Pay ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt und verpflichtet alle Personaldienstleister im Sinne des Gleichstellungsgrundsatzes dazu, ein Arbeitsentgelt zu zahlen, das gleichwertig mit dem des vergleichbaren Stammpersonals ist (vgl. § 8 AÜG). Wir erläutern Ihnen gern persönlich die jeweils auf Ihren Kundenbetrieb anzuwenden Regelungen.

Wie kann ich mich bei AERO bewerben?

Sie können sich direkt auf ein Stellenangebot aus unserer Jobbörse bewerben. Dort können Sie Ihren aktuellen Lebenslauf und Ihre Zeugnisse hochladen, ein Anschreiben benötigen wir nicht. Sie finden unsere Stellenangebote auch auf Stellenportalen, beispielsweise Indeed.
Alternativ nehmen wir Ihre Initiativbewerbung über unsere Website oder per E-Mail entgegen.

Wie verläuft der Prozess der Kandidatenauswahl?

Unsere HR-Experten vergleichen Ihre Qualifikationen und Entgeltvorstellungen mit den Anforderungen der jeweiligen Stelle(n). Zusätzlich schauen wir bei anderen Vakanzen nach passgenauen Übereinstimmungen mit Ihrem Profil und senden Ihnen anschließend weitere Stellenvorschläge. Sie entscheiden, für welche Stellen wir Ihr Profil an unsere Kunden weiterleiten. Sobald wir eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch für Sie erhalten, melden wir uns bei Ihnen. Mit etwas Glück starten Sie zeitnah in Ihren Traumjob.

Was passiert, wenn ein Einsatz endet?

Bevor Ihr aktueller Einsatz endet, besprechen wir mit Ihnen mögliche Anschlusseinsätze in Kundenbetrieben. Unsere HR-Experten senden Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Karrierevorstellungen Stellenvorschläge per E-Mail und klären mit Ihnen, für welche dieser Positionen Sie vorgeschlagen werden möchten. Sobald wir eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch für Sie erhalten, geben wir Ihnen umgehend Bescheid. Im Idealfall starten Sie direkt in ein neues spannendes Projekt.

Ist Arbeitnehmerüberlassung das Richtige, wenn ich eine Direktanstellung suche?

Eine Übernahme in den Kundenbetrieb ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, wenn daran beiderseitiges Interesse besteht. Auch wenn Sie auf der Suche nach einer Direktanstellung sind, bietet Ihnen die Arbeitnehmerüberlassung einige Vorteile (siehe nächste Frage).

Welche Vorteile hat die Arbeitnehmerüberlassung?

Die Beschäftigung bei einem Personaldienstleister verschafft Ihnen Vorteile. Wir verraten Ihnen die wichtigsten bei uns:

  • Sie senden uns einmal Ihren aktuellen Lebenslauf sowie Ihre Zeugnisse und wir schicken Ihnen zahlreiche Jobmöglichkeiten.
  • Sie erhalten eine Festanstellung sowie eine betriebliche Altersversorgung und auch im unwahrscheinlichen Fall eines Nichteinsatzes steht Ihnen das mit uns vertraglich vereinbarte Entgelt zu.
  • Sie haben laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Anspruch auf ein gleichwertiges Entgelt wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer im Kundenbetrieb.
  • Sie profitieren von unserem umfangreichen Stellenangebot, wodurch Sie verschiedene Tätigkeiten in unterschiedlichen Unternehmen ausführen können, ohne als „Jobhopper“ zu gelten.

Haben wir Sie überzeugt? Dann laden wir Sie ein, unsere Jobbörse zu besuchen.

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Schicken Sie uns alternativ gern Ihre Initiativbewerbung und wir kontaktieren Sie mit passenden Stellenvorschlägen.